Semesterticket

Freie Fahrt durch Berlin und ganz Deutschland
Das Semesterticket (auch „Studi-Ticket“oder „Semtix“ genannt) ist ein Fahrausweis, der im Tarifbereich des Deutschlandtickets in allen Nahverkehrsmitteln (d.h. U- und S-Bahn, Busse, Trams, Fähren und Regionalbahnen, ausgenommen Ausflugs- und Sonderlinien) für Studierende ein Semester lang gilt.

Die Einführung des Semestertickets ist durch das Berliner Hochschulgesetz vorgesehen und wird zwischen dem AStA der Hochschule und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg verhandelt.

Die Studierenden der HWR Berlin erwerben das Semesterticket durch die Entrichtung des Semesterbeitrags bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch, auch wenn sie die Angebote nicht nutzen möchten. Die Studierenden der HWR haben sich in einer Urabstimmung mehrheitlich für das Semesterticket entschieden. Es ist somit ein Solidarmodell.

Der Beitrag für das Semesterticket ist bei der Immatrikulation und mit jeder Rückmeldung fällig.

„Das Semesterticket ist nur zusammen mit dem Personalausweis gültig und somit nicht übertragbar: Mit dem Semtix kannst Du das gesamte öffentliche Verkehrsnetz innerhalb Deutschlands und während des gesamten Semesters nutzen.

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem von den folgenden Befreiungsgründen möglich, die du hier vorfindest.


Wichtige Informationen zum neuen digitalen Semesterticket
Mit dem neu unterzeichneten Semesterticketvertrag gibt es anstelle des bisherigen Berlin ABC-Tickets nun ein Deutschlandsemesterticket. Dabei gibt es jedoch einige Änderungen zu beachten:
  • Das Ticket wird ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Der Aufdruck auf der Rückseite des Studierendenausweises hat keine Gültigkeit mehr
  • Zugriff auf das Ticket erhaltet ihr über den Button oben.
  • Dort könnt ihr euch mit euren Moodle Zugangsdaten anmelden und euer Ticket als QR-Code einsehen und wahlweise in einer digitalen Wallet abspeichern
  • Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Hunde begleiten euch im VBB-Tarifbereich kostenfrei und Kinder unter 6 Jahren auch über diesen hinaus
  • Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht mehr im Ticket inbegriffen.
Studierende ohne Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket
Folgende Studierende sind gemäß Deutschlandsemesterticketvertag nicht zum Erhalt des Semestertickets berechtigt:
  1. Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
  2. Studierende die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)
  3. Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen, die so konzipiert sind, dass die Studierenden zeitlich überwiegend einer Erwerbstätigkeit und nicht dem Studium nachgehen oder nachgehen können
  4. Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
  5. Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören.

Befreiung vom Semesterticket

Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden 6 Befreiungsgründe möglich.
  1. Chronische Krankheit / Behinderung
  2. Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum, Abschlussarbeit), wenn sich der Studierende mindestens 3 zusammenhängende Monate in einem Semester studienbedingt außerhalb von Deutschland aufhält
  3. Zweitimmatrikulation, wenn Studierende an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind, kann eine Hochschule eine Rückerstattung gewähren
  4. Immatrikulation, Exmatrikulation und Urlaubssemester, wenn Studierende
    • mehr als einen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert werden,
    • im laufenden Semester exmatrikuliert werden,
    • ihre Immatrikulation zurücknehmen,
    • rückwirkend beurlaubt werden oder
    • nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären
Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.

Wie viel vom gezahlten Semesterticketbeitrag erhalte ich zurück?

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden 6 Befreiungsgründe möglich.
Die Erstattung des Semesterticketbeitrags (aktuell 181,40 €) erfolgt:
  • komplett, wenn alle Nachweise vor dem Semesterbeginn eingereicht wurden.
  • anteilig, wenn die Nachweise verspätet, sprich erst im Verlauf des Semesters, eingereicht wurden (Abzug von 1/6 je Monat Verspätung).
Auflistung des Rückerstattungsbetrages nach dem Zeitpunkt der Einreichung aller notwendigen Nachweise (inkl. CampusCard-Aktualisierung):
Monat im Semester: vor Semesterbeginn 1. Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat 5. Monat 6. Monat
Erstattungsbetrag: 208,80€ (100%) 174€ 139,20€ 104,40€ 69,60€ 34,80€ 0€

Erforderliche Nachweise für die unterschiedlichen Befreiungsgründe

Die Nachweise sind zwingend erforderlich! Anträge ohne die komplett erforderlichen Nachweise werden nicht weiter bearbeitet. Sollten uns Nachweise nicht vorliegen, gilt dies auch als Ablehnungsgrund!
Grund Benötigte Nachweise
Grund 1 – Behinderung/Krankheit Fachärztliches Attest mit Stempel und Kontaktinformation des Facharztes,
ggf. Behindertenausweis
Grund 2 – Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum, Abschlussarbeit) Zertifikat des SemTix-Büros mit Stempel und Unterschrift der jeweiligen Partnerhochschule
Nachweis: Zertifikat der Partnerhochschule herunterladen

Anmeldung und Bestätigung der HWR Berlin zur Studienabschlussarbeit und Nachweis der studienbedingten Abwesenheit
Nachweis: der studienbedingten Abwesenheit herunterladen

Pflichtpraktikumsvertrag versehen mit dem Stempel des Praxis-Büros der HWR Berlin,
Unterschrift der Firma und des Praktikanten,
ggf. Studienplan (FB2)
Grund 3 – Zweitimmatrikulation Immatrikulationsbescheinigung beider Hochschulen und Nachweis,
dass an beiden Hochschulen ein verpflichtendes Semesterticket besteht
Grund 4 – Immatrikulation/Exmatrikulation oder Urlaubssemester Immatrikulationsbescheinigung,
Exmatrikulationsbescheinigung,
Bescheinigung über Rücknahme der Immatrikulation oder
Beurlaubungsbescheid der Hochschule mit rückwirkendem Beginn

Antrag stellen

Du hast dir alles in Ruhe durchgelesen und kannst versichern, dass einer der 6 Befreiungsgründe in deinem Fall gegeben ist? Dann fülle nun den folgenden Antrag aus und schicke ihn unterschrieben zusammen mit deiner Immatrikulationsbescheinigung sowie den relevanten Nachweisen an semtix@asta-hwr.de

Ohne einen Nachweis der Immatrikulationsbescheinigung oder Beitragsquittung kann keine Rückerstattung des Semesterticketbeitrages erfolgen!
Hinweis: Anfragen bitte nur über die HWR-Mailadresse senden!

AStA der HWR Berlin

AStA der HWR Berlin
Badensche Str. 50-52
10825 Berlin

Vertreten durch den Vorstand:
Tim Protze, Miguel Góngora, Hanno Schulz, Max Rönicke, Inas Abbasi, Peter Schroeder
asta@asta-hwr.de
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