Sozialfonds

Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de

Zuschuss zum Semesterticket aus dem Sozialfonds

Du kannst den Beitrag für das Semesterticket aufgrund deiner finanziellen Situation nur schwer aufbringen? Über den Sozialfonds kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Semesterticketbeitrag beantragen.

Der Sozialfonds unterstützt Studierende, bei denen zum Zeitpunkt der Zahlung eine besondere finanzielle Härte besteht. Ob ein Zuschuss gewährt werden kann, wird anhand deiner persönlichen Situation, deines finanziellen Bedarfs, deiner Einkünfte und deines Vermögens geprüft.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Semesterbeitrag muss zunächst vollständig an die Hochschule gezahlt werden.
  • Erst nach dem Zahlungseingang kannst du den Zuschuss beantragen.
  • Für die Prüfung werden grundsätzlich die drei Monate vor dem Zahlungseingang des Semesterbeitrags betrachtet.
  • Alle Angaben müssen vollständig und durch geeignete Nachweise belegt werden.
  • Mindestens ein anerkannter Härtefall muss angegeben und nachgewiesen werden.
  • Unvollständige oder unleserliche Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Der Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Du kannst einen Zuschuss beantragen, wenn

  • dir die Zahlung des Semesterticketbeitrags aufgrund einer besonderen Härte erheblich erschwert wird,
  • dein monatliches Einkommen den für dich berechneten Bedarf nicht überschreitet,
  • du über kein anrechenbares Vermögen verfügst und
  • du alle erforderlichen Angaben und Nachweise einreichst.

Bei der Berechnung des finanziellen Bedarfs werden unter anderem die Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII zugrunde gelegt. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Sozialfonds-Satzung nach § 18a Absatz 5 BerlHG.

 

Antragsfristen

Semester: Späteste Antragsfrist
Sommersemester 31. August
Wintersemester 28. Februar

Nach Ablauf der Frist wird der Antrag grundsätzlich nicht mehr bearbeitet. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn du nachweisen kannst, dass du die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten hast.

Eine verspätete Antragstellung kann zur Ablehnung des Antrags führen. 

Härtefallantrag anzeigen


Wenn ihr mehr über das Sozialfondsprogramm erfahren möchtet, könnt ihr euch hier die offizielle Sozialfonds-Satzung herunterladen:

Satzung anzeigen


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Tel: +49 30 30877 1551

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