Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de
Zuschuss zum Semesterticket aus dem Sozialfonds
Du kannst den Beitrag für das Semesterticket aufgrund deiner finanziellen Situation nur schwer aufbringen? Über den Sozialfonds kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Semesterticketbeitrag beantragen.
Der Sozialfonds unterstützt Studierende, bei denen zum Zeitpunkt der Zahlung eine besondere finanzielle Härte besteht. Ob ein Zuschuss gewährt werden kann, wird anhand deiner persönlichen Situation, deines finanziellen Bedarfs, deiner Einkünfte und deines Vermögens geprüft.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer kann einen Antrag stellen?
Du kannst einen Zuschuss beantragen, wenn
Bei der Berechnung des finanziellen Bedarfs werden unter anderem die Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII zugrunde gelegt. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Sozialfonds-Satzung nach § 18a Absatz 5 BerlHG.
Antragsfristen
| Semester: | Späteste Antragsfrist |
|---|---|
| Sommersemester | 31. August |
| Wintersemester | 28. Februar |
Nach Ablauf der Frist wird der Antrag grundsätzlich nicht mehr bearbeitet. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn du nachweisen kannst, dass du die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten hast.
Eine verspätete Antragstellung kann zur Ablehnung des Antrags führen.
Wenn ihr mehr über das Sozialfondsprogramm erfahren möchtet, könnt ihr euch hier die offizielle Sozialfonds-Satzung herunterladen: