Sozialfonds

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Studierende, die nicht von der Beitragspflicht zum Semesterticket befreit sind und eine der folgenden 9 Härten vorweisen können, können eine Zuzahlung i. H. von bis zu 181,40€ zur Semestergebühr beantragen. Grundlage zur Berechnung des Anspruchs sind die vergangenen 6 Monate.

Antragsberechtigte Härten

  • ein unentgeltliches oder gering vergütetes Praktikum mit mindestens 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche innerhalb der letzten sechs Monate
  • ausländische Studierende, die von einer Einschränkung der Arbeitserlaubnis für nichtselbständige Tätigkeiten betroffen sind
  • Kosten über 250€ für notwendige medizinische oder psychologische Versorgung innerhalb der letzten sechs Monate bis zum Zeitpunkt der Zahlungspflicht, die nicht durch eine Krankenversicherung getragen werden
  • Schwangerschaft ab der 12. Woche
  • das Zusammenleben mit mindestens einem minderjährigen Kind, wenn man allein für dessen Pflege und Erziehung sorgt oder die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt für mindestens ein minderjähriges Kind hat
  • Studierende, die oder deren Kind(er) einen Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII haben
  • wenn man alleine für die Pflege eines kranken, genesenden oder behinderten Menschen sorgt oder diesem Unterhalt leistet
  • Eingliederungshilfe für Behinderte
  • Differenz zwischen Einkommen und Bedarf, die den Bedarf mindestens in den ersten oder letzten drei Monaten des Berechnungszeitraumes um 35 % unterschreitet

In solchen absoluten Härtefällen können die Studierenden den folgenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben an semtix@asta-hwr.de schicken

Um mehr über das Sozialfondsprogramm zu erfahren, laden Sie bitte die offizielle Satzung des Sozialfonds herunter:

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