Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de
Zuschuss zum Semesterticket aus dem Sozialfonds
Du kannst den Beitrag für das Semesterticket aufgrund deiner finanziellen Situation nur schwer aufbringen? Über den Sozialfonds kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Semesterticketbeitrag beantragen.
Der Sozialfonds unterstützt Studierende, bei denen zum Zeitpunkt der Zahlung eine besondere finanzielle Härte besteht. Ob ein Zuschuss gewährt werden kann, wird anhand deiner persönlichen Situation, deines finanziellen Bedarfs, deiner Einkünfte und deines Vermögens geprüft.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer kann einen Antrag stellen?
Du kannst einen Zuschuss beantragen, wenn
Bei der Berechnung des finanziellen Bedarfs werden unter anderem die Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII zugrunde gelegt. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Sozialfonds-Satzung nach § 18a Absatz 5 BerlHG.
1. Semesterbeitrag bezahlen
Überweise zunächst den vollständigen Semesterbeitrag an die Hochschule. Ein Antrag kann erst nach dem Zahlungseingang gestellt werden.
2. Antrag ausfüllen
Fülle alle für dich zutreffenden Felder vollständig und leserlich aus. Gib mindestens einen Härtefall an.
3. Nachweise zusammenstellen
Füge die grundsätzlich erforderlichen Unterlagen und alle Nachweise zu deinem Härtefall, deinem Bedarf, deinen Einkünften und deinem Vermögen bei.
4. Antrag unterschreiben
Der Antrag enthält zwei Erklärungen, die jeweils mit Datum und Unterschrift bestätigt werden müssen.
5. Antrag fristgerecht einreichen
Sende den vollständigen Antrag einschließlich aller Nachweise per E-Mail an:
semtix@asta-hwr.de
| Semester: | Späteste Antragsfrist |
|---|---|
| Sommersemester | 31. August |
| Wintersemester | 28. Februar |
Hinweise:
Nach Ablauf der Frist wird der Antrag grundsätzlich nicht mehr bearbeitet. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn du nachweisen kannst, dass du die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten hast.
Eine verspätete Antragstellung kann zur Ablehnung des Antrags führen.
Für duale Studierende des FB2 gelten ebenfalls die allgemeinen Semesterzeiten.
Welche Härtefälle werden anerkannt?
Im Antrag muss mindestens ein Härtefall angegeben werden. Für jeden geltend gemachten Härtefall ist der entsprechende Nachweis mit dem Antrag einzureichen.
Der Antrag auf einen Zuschuss befreit dich nicht von der Pflicht, den Semesterbeitrag rechtzeitig an die Hochschule zu zahlen.
Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß, vollständig und nach bestem Wissen gemacht werden. Fehlende Angaben oder Nachweise können dazu führen, dass der Antrag nicht bearbeitet oder abgelehnt wird.
Verlässt du die Hochschule während des Semesters, für das du den Zuschuss erhalten hast, musst du deine Exmatrikulation mitteilen. Der Zuschuss kann in diesem Fall anteilig zurückgefordert werden.
Du kannst deinen Antrag jederzeit zurückziehen.
Wenn ihr mehr über das Sozialfondsprogramm erfahren möchtet, könnt ihr euch hier die offizielle Sozialfonds-Satzung herunterladen: