Von der generellen Beitragspflicht ausgenommene Studierende

Beitragsbefreite Studierende

Beitragsbefreite Studierende

Von der Beitragspflicht für das Semesterticket ausgenommene Studierende sind Studierende mit folgenden Merkmalen:

  • Studierende mit einem unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis, eines der Merkzeichen „G“ (erheblich gehbehindert), „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Gl“ (gehörlos), “Bl” (blind) oder “H” (hilflos) muss eingetragen sein
  • Studierende, die an zwei Unis eingeschrieben sind und an der anderen Uni bereits einen Semesterticketbeitrag zahlen
  • Verbeamtete
  • Studierende in berufsbegleitenden / Teilzeitstudiengängen

In solchen absoluten Ausnahmefällen müssen die Studierenden ihr jeweiliges Immatrikulationsbüro kontaktieren, damit sie im Voraus im HWR-System von der Zahlpflicht für den Semesterticketbeitrag befreit werden können.

Campus Schöneberg: zulassungfb1@hwr-berlin.de

Campus Lichtenberg: bbzi@hwr-berlin.de

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