Von der generellen Beitragspflicht befreite Studierende
Von der Beitragspflicht für das Semesterticket ausgenommene Studierende sind Studierende mit folgenden Merkmalen:
- Studierende mit einem unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis, eines der Merkzeichen „G“ (erheblich gehbehindert), „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Gl“ (gehörlos), “Bl” (blind) oder “H” (hilflos) muss eingetragen sein
- Studierende, die an zwei Unis eingeschrieben sind und an der anderen Uni bereits einen Semesterticketbeitrag zahlen
- Verbeamtete
- Studierende in berufsbegleitenden / Teilzeitstudiengängen
In solchen absoluten Ausnahmefällen müssen die Studierenden ihr jeweiliges Immatrikulationsbüro kontaktieren, damit sie im Voraus im HWR-System von der Zahlpflicht für den Semesterticketbeitrag befreit werden können.
Campus Schöneberg: zulassungfb1@hwr-berlin.de
Campus Lichtenberg: immaamt-lichtenberg@hwr-berlin.de