Studentische Selbstverwaltung

Studentische Selbstverwaltung

Studentische Selbstverwaltung

Auf dieser Seite wollen wir dir alle Organe der studentischen Selbstverwaltung kurz vorstellen.

Übersicht

Infografik Studentische Beteiligungsmöglichkeiten an der HWR Berlin

Erklärvideo über alle Gremien

Studierendenschaft

Unter Studierendenschaft versteht man die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studierenden einer Hochschule. Laut §19 des Berliner Hochschulgesetzes sind zentrale Organe der Studierendenschaft:

  • die studentische Vollversammlung,
  • das Studierendenparlament (StuPa),
  • und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA).

Die Studierendenschaft der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ist eine selbstverwaltende Teilkörperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist der Hochschule als nachfolgende Behörde untergliedert. Das heißt, die HWR ist die Rechts- und Fachaufsicht der Studierendenschaft, daher kann die Hochschulleitung gegenüber der Studierendenschaft bei Rechtsverstößen oder Streitigkeiten aktiv werden.

Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament fungiert als das beschlussfassende Organ der Studierendenschaft, vergleichbar mit der „Legislative“. Es stellt somit das höchste Gremium der Körperschaft dar und überwacht die Tätigkeiten des ausführenden Organs (AStA) der Studierendenschaft. Die Mitglieder*innen werden direkt von den Studierenden der HWR gewählt, und zwar im Rahmen der alljährlichen Hochschulwahlen im Sommer. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Das Studierendenparlament setzt sich aus bis zu 30 Mitglieder*innen zusammen. Diese wählen den Allgemeinen Studierendenausschuss und die Mitglieder*innen der Studentischen Fachbereichskommission. Alle Mitglieder*innen des StuPa haben das Recht, Anträge einzubringen. Dadurch können sie die Belange der Studierenden bestmöglich repräsentieren und durch die Einreichung von Anträgen im Studierendenparlament daran arbeiten, den Studienalltag zu verbessern.

Das StuPa tagt in der Regel einmal im Monat. Die Mitglieder*innen des StuPa, des AStA und der studentischen Fachbereichskommissionen haben das Recht, Anträge zu stellen. Jedes Mitglied des StuPa kann für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € beantragen. Es ist verständlich, dass es unterschiedliche politische Gruppierungen im StuPa gibt, ähnlich wie in einem herkömmlichen Parlament. Diese reichen von eher konservativ über links, liberal, grün bis hin zu rechts. Die Bandbreite ist vielfältig und nicht alle Gruppierungen lassen sich einer spezifischen Partei zuordnen. Ihr Hauptziel ist es, durch ihr Mandat lediglich die Interessen ihrer Mitstudierenden zu vertreten.

Präsidium des StuPa

Das Präsidium steht dem StuPa vor, organisiert die monatlichen Sitzungen und den allgemeinen Ablauf des Gremiums. Es ist zuständig für die Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgaben der Organe der Studierendenschaft. Das Präsidium vertritt das StuPa außerhalb der Sitzungen gegenüber anderen Gremien und Dritten. Im Falle von Verhinderungen vertritt das Präsidium den AStA-Vorstand – und damit die gesamte Studierendenschaft – gegenüber Dritten. Der AStA-Vorstand ist dem Präsidium direkt rechenschaftspflichtig. Die Zusammensetzung des Präsidiums besteht aus der Präsidentschaft, Vizepräsidentschaft sowie Schriftführung. Protokollarisch gesehen ist der Präsident oder die Präsidentin des StuPa das höchste Amt innerhalb der Studierendenschaft.

Studentische Fachbereichskommissionen (SFK)

Eine SFK nimmt die besonderen Interessen der studentischen Mitglieder*innen des Fachbereichs im Rahmen der Aufgaben der Studierendenschaft wahr. Sie soll insbesondere die Beratung der Studierenden in Fragen des Studiums, der Lehre und der Prüfungen durchführen und die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule und dem Fachbereich vertreten. Zudem obliegt ihr die besondere Betreuung der Studierenden des ersten Semesters sowie der studentischen Vertretungs- und Organisationsstrukturen (Kursgruppen, Jahrgangsgruppen) innerhalb des Fachbereichs.

Die SFK werden vom StuPa gewählt und sind dem können im StuPa Anträge einbringen. Die Anzahl der Mitglieder in einer SFK ist nicht begrenzt und Mitglieder*innen können zu jeder Sitzung des StuPa nachgewählt werden. Jede*r interessierte Student*in der HWR kann sich einer studentischen Fachbereichskommission einmal monatlich durch Kandidatur beim StuPa anschließen.

Kurz: Sie stellt die Vertretung der Studierenden auf Fachbereichsebene dar (quasi wie eine Fachschaft i.S.d. BerlHG)

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