Semesterticket

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Online Sprechstunde

Jeden Mittwoch: 14 – 16 Uhr über folgenden Link: https://meet.hwr-berlin.de/rooms/rb6-jca-yvy-mr6/join

Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de

Freie Fahrt durch Berlin und ganz Deutschland

Das Semesterticket (auch „Studi-Ticket“oder „Semtix“ genannt) ist ein Fahrausweis, der im Tarifbereich des Deutschlandtickets in allen Nahverkehrsmitteln (d.h. U- und S-Bahn, Busse, Trams, Fähren und Regionalbahnen, ausgenommen Ausflugs- und Sonderlinien) für Studierende ein Semester lang gilt.

Die Einführung des Semestertickets ist durch das Berliner Hochschulgesetz vorgesehen und wird zwischen dem AStA der Hochschule und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg verhandelt.

Die Studierenden der HWR Berlin erwerben das Semesterticket durch die Entrichtung des Semesterbeitrags bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch, auch wenn sie die Angebote nicht nutzen möchten. Die Studierenden der HWR haben sich in einer Urabstimmung mehrheitlich für das Semesterticket entschieden. Es ist somit ein Solidarmodell.

Der Beitrag für das Semesterticket ist bei der Immatrikulation und mit jeder Rückmeldung fällig.

„Das Semesterticket ist nur zusammen mit dem Personalausweis gültig und somit nicht übertragbar: Mit dem Semtix kannst Du das gesamte öffentliche Verkehrsnetz innerhalb Deutschlands und während des gesamten Semesters nutzen.

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem von den sechs folgenden Befreiungsgründen möglich, die du hier vorfindest:

**Wichtige Informationen zum neuen digitalen Semesterticket**

Mit dem neu unterzeichneten Semesterticketvertrag gibt es anstelle des bisherigen Berlin
ABC-Tickets nun  ein Deutschlandsemesterticket. Dabei gibt es jedoch
einige Änderungen zu beachten:

  • Das Ticket wird ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Der Aufdruck auf der
    Rückseite des Studierendenausweises hat keine Gültigkeit mehr
  • Zugriff auf das Ticket erhaltet ihr hier. Dort könnt ihr euch mit euren Moodle Zugangsdaten anmelden und euer Ticket als QR-Code einsehen und
    wahlweise in einer digitalen Wallet abspeichern
  • Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Hunde begleiten euch im VBB-Tarifbereich kostenfrei und Kinder unter 6 Jahren auch über
    diesen hinaus
  • Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht mehr im Ticket inbegriffen. Als Ausgleich hat
    der AStA mit Nextbike gesonderte Bedingungen für HWR-Studierende ausgehandelt.
    Zukünftig könnt ihr das Bike-Sharing-Angebot von Nextbike kostenlos nutzen! Genaue
    Informationen gibt es zum Anfang des Sommersemesters.

Weitere Informationen findet ihr hier

Befreiungsgründe nach Deutschlandsemesterticketvertrag

In folgenden Fällen kann eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrags für volle, nicht genutzte Monate stattfinden:

  1. Bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines
    Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei
    zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des
    Deutschlandsemestertickets aufhalten
  2. Bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert
    sind, kann an einer Hochschule erstattet werden
  3. Bei Studierenden, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang
    immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation
    zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden
    Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines
    Urlaubssemesters berechtigt wären
  4. Bei Studierenden, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen
    können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das
    Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die
    Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen

Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets keinen Anspruch auf
Erstattung von Beförderungsentgelt.

Die Nachweise zu den oben genannten Befreiungsgründen müssen von den Studierenden bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn für das laufende Semester beim AStA Sozialbüro eingereicht und belegt werden.

WICHTIGE INFO: Bitte keine Campuscards per Post an uns senden!

Studierende ohne Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket

Folgende Studierende sind gemäß Deutschlandsemesterticketvertag nicht zum Erhalt des Semestertickets berechtigt:

  1. Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
  2. Studierende die ausschließlich in einem Abend, – Online- oder Fernstudiengang ohne
    Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)
  3. Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen
  4. Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
  5. Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören
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