Antrag auf Befreiung vom Semesterticket

Befreiung vom Semesterticket

Befreiung vom Semesterticket

Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden 6 Befreiungsgründe möglich.

Zulässige Befreiungsgründe (gemäß Semesterticketsatzung)

  1. Chronische Krankheit / Behinderung
  2. Auslandssemester, wenn sich der Studierende mindestens 3 zusammenhängende Monate in einem Semester studienbedingt außerhalb von Deutschland aufhält
  3. Pflichtpraktikum, wenn sich der Studierende mindestens 3 zusammenhängende Monate in einem Semester studienbedingt außerhalb von Deutschland aufhält
  4. Abschlussarbeit, wenn sich der Studierende mindestens 3 zusammenhängende Monate in einem Semester studienbedingt außerhalb von Deutschland aufhält
  5. Urlaubssemester
  6. Exmatrikulation
Wie viel vom gezahlten Semesterticketbeitrag erhalte ich zurück?

Die Erstattung des Semesterticketbeitrags (aktuell 181,40 €) erfolgt:

  • komplett, wenn alle Nachweise vor dem Semesterbeginn eingereicht wurden.

  • anteilig, wenn die Nachweise verspätet, sprich erst im Verlauf des Semesters, eingereicht wurden (Abzug von 1/6 je Monat Verspätung).

Auflistung des Rückerstattungsbetrages nach dem Zeitpunkt der Einreichung aller notwendigen Nachweise (inkl. CampusCard-Aktualisierung):

Monat im Semester: vor Semester-
beginn
1. Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat 5. Monat 6. Monat
Erstattungs-
betrag:
181,40€ (100%)
151,17€
120,93€
90,70€
60,47€
30,23€
0€

Erforderliche Nachweise für die unterschiedlichen Befreiungsgründe

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Die Nachweise sind zwingend erforderlich! Anträge ohne die komplett erforderlichen Nachweise werden nicht weiter bearbeitet. Sollten uns Nachweise nicht vorliegen, gilt dies auch als Ablehnungsgrund!

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Grund 1 – Behinderung/Krankheit:

Fachärztliches Attest mit Stempel und Kontaktinformation des Facharztes, ggf. Behindertenausweis

Grund 2 – Auslandssemester:

Zertifikat des SemTix- Büros mit Stempel und Unterschrift der jeweiligen Partnerhochschule

Grund 3 – Pflichtpraktikum außerhalb von Deutschland:

Pflichtpraktikumsvertrag versehen mit dem Stempel des Praxis- Büro der HWR Berlin, Unterschrift der Firma und des Praktikanten, ggf. Studienplan (FB2)

Grund 4 – Studienabschlussarbeit außerhalb von Deutschland:

Anmeldung und Bestätigung der HWR Berlin zur Studienabschlussarbeit und Nachweis der studienbedingten Abwesenheit

Grund 5 – Urlaubssemester:

Genehmigung des Urlaubssemesters von der HWR Berlin

Grund 6 – Exmatrikulation:

Exmatrikulationsbescheinigung der HWR Berlin & ggf. Widerruf der Zulassung

Grund 1 – Behinderung/Krankheit:

Fachärztliches Attest mit Stempel und Kontaktinformation des Facharztes, ggf. Behindertenausweis

Grund 2 – Auslandssemester:

Zertifikat des SemTix- Büros mit Stempel und Unterschrift der jeweiligen Partnerhochschule

Grund 3 – Pflichtpraktikum außerhalb von Deutschland:

Pflichtpraktikumsvertrag versehen mit dem Stempel des Praxis- Büro der HWR Berlin, Unterschrift der Firma und des Praktikanten, ggf. Studienplan (FB2)

Grund 4 – Studienabschlussarbeit außerhalb von Deutschland:

Anmeldung und Bestätigung der HWR Berlin zur Studienabschlussarbeit und Nachweis der studienbedingten Abwesenheit

Studien- und Immatrikulationsbescheinigung der HWR Berlin

Arbeitsvertrag oder Ernennungsurkunde

Grund 5 – Urlaubssemester:

Genehmigung des Urlaubssemesters von der HWR Berlin

Grund 6 – Exmatrikulation:

Exmatrikulationsbescheinigung der HWR Berlin & ggf. Widerruf der Zulassung

Antrag stellen

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Du hast dir alles in Ruhe durchgelesen und kannst versichern, dass einer der 6 Befreiungsgründe in deinem Fall gegeben ist? Dann fülle nun den folgenden Antrag aus und schicke ihn unterschrieben zusammen mit deiner Immatrikulationsbescheinigung sowie den relevanten Nachweisen an semtix@asta-hwr.de

Ohne einen Nachweis der Immatrikulationsbescheinigung oder Beitragsquittung kann keine Rückerstattung des Semesterticketbeitrages erfolgen!

FAQ

  • Aufenthalt von mindestens 3 zusammenhängenden Monaten in einem Semester
  • studienbedingter Aufenthalt
  • Aufenthalt außerhalb Deutschlands

Der Semesterticketbeitrag muss zunächst für das jeweilige Semester fristgerecht und in voller Höhe gezahlt werden und kann dann nachträglich erstattet werden. Damit Du alle Nachweise rechtzeitig einreichen kannst, solltest Du den Antrag spätestens 2 Monate vor dem Beginn des entsprechenden Semesters einreichen.

Du musst deinen Antrag sowie alle benötigten Nachweise vor Semesterbeginn (siehe Immatrikulationsbescheinigung) einreichen.

Weil dies vertraglich so mit dem VBB geregelt ist und Du das Deutschlandticket die ganze Zeit hättest benutzen können.

Aufgrund der zumeist hohen Anzahl an Anträgen und Anfragen, kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern. Die Auszahlung wird dann durch die HWR getätigt. Auf die Bearbeitungsdauer der HWR haben wir keinen Einfluss.

Wenn du beispielsweise für 3,5 Monate im Auslandssemester bist und dich vom Semesterticket befreist und dann nach den 3,5 Monaten zurück nach Deutschland kommst, dann hast du für die verbleibenden 2,5 Monate kein Semesterticket. Somit musst du dann täglich Bahnfahrkarten kaufen, was insgesamt teurer für dich sein könnte als wenn du dich nicht hättest befreien lassen und somit ein gültiges Semesterticket hättest. Diese Rechnung musst du jedoch für dich selbst machen und klug entscheiden.

  • Aufenthalt von mindestens 3 zusammenhängenden Monaten in einem Semester
  • studienbedingter Aufenthalt
  • Aufenthalt außerhalb Deutschlands

Der Semesterticketbeitrag muss zunächst für das jeweilige Semester normal gezahlt werden und kann dann nachträglich erstattet werden. Damit du alle Nachweise fristgerecht einreichen kannst, solltest du den Antrag spätestens 2 Monate vor dem Beginn des entsprechenden Semesters einreichen.

Du musst deinen Antrag sowie alle benötigten Nachweise vor Semesterbeginn (siehe Immatrikulationsbescheinigung) einreichen.

Weil dies vertraglich so mit dem VBB geregelt ist und du theoretisch die CampusCard weiterhin als Ticket verwenden könntest bis du sie am Automaten in der HWR (auf Bitte des Semtix-Büros nach Antragsbearbeitung) entwertet hast und Fotos der entwerteten CampusCard eingereicht hast. Du musst deine CampusCard auch entwertet haben bevor du ein Auslandssemester o.ä. beginnst, da du die Karte theoretisch einem ähnlich aussehendem Freund*in in Berlin dagelassen haben könntest, welcher das Ticket dann verwendet.

Aufgrund der zumeist hohen Anzahl an Anträgen und Anfragen, kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern. Die Auszahlung wird dann durch die HWR getätigt. Auf die Bearbeitungsdauer der HWR haben wir keinen Einfluss.

Wenn du beispielsweise für 3,5 Monate im Auslandssemester bist und dich vom Semesterticket befreist und dann nach den 3,5 Monaten zurück nach Deutschland kommst, dann hast du für die verbleibenden 2,5 Monate kein Semesterticket. Somit musst du dann täglich Bahnfahrkarten kaufen, was insgesamt teurer für dich sein könnte als wenn du dich nicht hättest befreien lassen und somit ein gültiges Semesterticket hättest. Diese Rechnung musst du jedoch für dich selbst machen und klug entscheiden.

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