Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.
Monat im Semester: | vor Semesterbeginn | 1. Monat | 2. Monat | 3. Monat | 4. Monat | 5. Monat | 6. Monat |
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Erstattungsbetrag: | 208,80€ (100%) | 174€ | 139,20€ | 104,40€ | 69,60€ | 34,80€ | 0€ |
Grund | Benötigte Nachweise |
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Grund 1 – Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs |
Voraussetzung: Mindestens drei zusammenhängende Monate des Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets Mögliche Gründe: – Auslandssemester (Studium) – Praxissemester (Pflichtpraktikum) – Auslandsaufenthalt im Rahmen der Abschlussarbeit Benötigte Nachweise: – Bestätigung der Partnerhochschule (mit Stempel/Unterschrift) – Pflichtpraktikumsvertrag mit Stempel des Praxisbüros (und Unterschriften) – Bestätigung der HWR zur Abschlussarbeit + Nachweis der studienbedingten Abwesenheit |
Grund 2 – Zweitimmatrikulation |
Voraussetzung: Immatrikulation an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets Benötigte Nachweise: – Immatrikulationsbescheinigung beider Hochschulen – Nachweis, dass an beiden Hochschulen ein verpflichtendes Semesterticket besteht |
Grund 3a – Späte Immatrikulation |
Voraussetzung: Immatrikulation mehr als einen Monat nach Semesterbeginn Benötigte Nachweise: – Immatrikulationsbescheinigung mit Datum der Einschreibung |
Grund 3b – Exmatrikulation im laufenden Semester |
Benötigte Nachweise: – Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule |
Grund 3c – Rücknahme der Immatrikulation |
Benötigte Nachweise: – Bescheinigung über die Rücknahme der Immatrikulation |
Grund 3d – Beurlaubung im laufenden Semester |
Voraussetzung: Rückwirkender Beginn innerhalb des Semesters Benötigte Nachweise: – Beurlaubungsbescheid mit rückwirkendem Beginn |
Grund 3e – Erkrankung mit Anspruch auf Urlaubssemester |
Voraussetzung: Nachweislich so schwere Erkrankung, dass ein Urlaubssemester gewährt würde Benötigte Nachweise: – Ärztliches Attest (fachärztlich, mit Stempel und Kontaktdaten) |
Grund 4 – Behinderung |
Voraussetzung: Nutzung des ÖPNV im Semester nicht möglich (dauerhaft oder zeitweilig) Benötigte Nachweise: – Fachärztliches Attest (mit Stempel und Kontaktdaten) – ggf. Kopie des Behindertenausweises (sofern vorhanden) |