Semesterticket

Befreiung vom Semesterticket

Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden 6 Befreiungsgründe möglich.
  1. Chronische Krankheit / Behinderung
  2. Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum, Abschlussarbeit), wenn sich der Studierende mindestens 3 zusammenhängende Monate in einem Semester studienbedingt außerhalb von Deutschland aufhält
  3. Zweitimmatrikulation, wenn Studierende an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind, kann eine Hochschule eine Rückerstattung gewähren
  4. Immatrikulation, Exmatrikulation und Urlaubssemester, wenn Studierende
    • mehr als einen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert werden,
    • im laufenden Semester exmatrikuliert werden,
    • ihre Immatrikulation zurücknehmen,
    • rückwirkend beurlaubt werden oder
    • nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären

Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.

Wie viel vom gezahlten Semesterticketbeitrag erhalte ich zurück?

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden 6 Befreiungsgründe möglich.
Die Erstattung des Semesterticketbeitrags (aktuell 181,40 €) erfolgt:
  • komplett, wenn alle Nachweise vor dem Semesterbeginn eingereicht wurden.
  • anteilig, wenn die Nachweise verspätet, sprich erst im Verlauf des Semesters, eingereicht wurden (Abzug von 1/6 je Monat Verspätung).
Auflistung des Rückerstattungsbetrages nach dem Zeitpunkt der Einreichung aller notwendigen Nachweise (inkl. CampusCard-Aktualisierung):
Monat im Semester: vor Semesterbeginn 1. Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat 5. Monat 6. Monat
Erstattungsbetrag: 208,80€ (100%) 174€ 139,20€ 104,40€ 69,60€ 34,80€ 0€

Erforderliche Nachweise für die unterschiedlichen Befreiungsgründe

Die Nachweise sind zwingend erforderlich! Anträge ohne die komplett erforderlichen Nachweise werden nicht weiter bearbeitet. Sollten uns Nachweise nicht vorliegen, gilt dies auch als Ablehnungsgrund!
Grund Benötigte Nachweise
Grund 1 – Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs Voraussetzung: Mindestens drei zusammenhängende Monate des Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets

Mögliche Gründe:
– Auslandssemester (Studium)
– Praxissemester (Pflichtpraktikum)
– Auslandsaufenthalt im Rahmen der Abschlussarbeit

Benötigte Nachweise:
– Bestätigung der Partnerhochschule (mit Stempel/Unterschrift)
– Pflichtpraktikumsvertrag mit Stempel des Praxisbüros (und Unterschriften)
– Bestätigung der HWR zur Abschlussarbeit + Nachweis der studienbedingten Abwesenheit
Grund 2 – Zweitimmatrikulation Voraussetzung: Immatrikulation an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets

Benötigte Nachweise:
– Immatrikulationsbescheinigung beider Hochschulen
– Nachweis, dass an beiden Hochschulen ein verpflichtendes Semesterticket besteht
Grund 3a – Späte Immatrikulation Voraussetzung: Immatrikulation mehr als einen Monat nach Semesterbeginn

Benötigte Nachweise:
– Immatrikulationsbescheinigung mit Datum der Einschreibung
Grund 3b – Exmatrikulation im laufenden Semester Benötigte Nachweise:
– Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule
Grund 3c – Rücknahme der Immatrikulation Benötigte Nachweise:
– Bescheinigung über die Rücknahme der Immatrikulation
Grund 3d – Beurlaubung im laufenden Semester Voraussetzung: Rückwirkender Beginn innerhalb des Semesters

Benötigte Nachweise:
– Beurlaubungsbescheid mit rückwirkendem Beginn
Grund 3e – Erkrankung mit Anspruch auf Urlaubssemester Voraussetzung: Nachweislich so schwere Erkrankung, dass ein Urlaubssemester gewährt würde

Benötigte Nachweise:
– Ärztliches Attest (fachärztlich, mit Stempel und Kontaktdaten)
Grund 4 – Behinderung Voraussetzung: Nutzung des ÖPNV im Semester nicht möglich (dauerhaft oder zeitweilig)

Benötigte Nachweise:
– Fachärztliches Attest (mit Stempel und Kontaktdaten)
– ggf. Kopie des Behindertenausweises (sofern vorhanden)

Antrag stellen

Du hast dir alles in Ruhe durchgelesen und kannst versichern, dass einer der 6 Befreiungsgründe in deinem Fall gegeben ist? Dann fülle nun den folgenden Antrag aus und schicke ihn unterschrieben zusammen mit deiner Immatrikulationsbescheinigung sowie den relevanten Nachweisen an semtix@asta-hwr.de

Ohne einen Nachweis der Immatrikulationsbescheinigung oder Beitragsquittung kann keine Rückerstattung des Semesterticketbeitrages erfolgen!
Hinweis: Anfragen bitte nur über die HWR-Mailadresse senden!

AStA der HWR Berlin

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Badensche Str. 50-52
10825 Berlin

Vertreten durch den Vorstand:
Tim Protze, Miguel Góngora, Hanno Schulz, Inas Abbasi, Peter Schroeder
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