Semesterticket

Befreiung vom Semesterticket

Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden 6 Befreiungsgründe möglich.
  1. Chronische Krankheit / Behinderung
  2. Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum, Abschlussarbeit), wenn sich der Studierende mindestens 3 zusammenhängende Monate in einem Semester studienbedingt außerhalb von Deutschland aufhält
  3. Zweitimmatrikulation, wenn Studierende an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind, kann eine Hochschule eine Rückerstattung gewähren
  4. Immatrikulation, Exmatrikulation und Urlaubssemester, wenn Studierende
    • mehr als einen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert werden,
    • im laufenden Semester exmatrikuliert werden,
    • ihre Immatrikulation zurücknehmen,
    • rückwirkend beurlaubt werden oder
    • nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären
Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.

Wie viel vom gezahlten Semesterticketbeitrag erhalte ich zurück?

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden 6 Befreiungsgründe möglich.
Die Erstattung des Semesterticketbeitrags (aktuell 181,40 €) erfolgt:
  • komplett, wenn alle Nachweise vor dem Semesterbeginn eingereicht wurden.
  • anteilig, wenn die Nachweise verspätet, sprich erst im Verlauf des Semesters, eingereicht wurden (Abzug von 1/6 je Monat Verspätung).
Auflistung des Rückerstattungsbetrages nach dem Zeitpunkt der Einreichung aller notwendigen Nachweise (inkl. CampusCard-Aktualisierung):
Monat im Semester: vor Semesterbeginn 1. Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat 5. Monat 6. Monat
Erstattungsbetrag: 208,80€ (100%) 174€ 139,20€ 104,40€ 69,60€ 34,80€ 0€

Erforderliche Nachweise für die unterschiedlichen Befreiungsgründe

Die Nachweise sind zwingend erforderlich! Anträge ohne die komplett erforderlichen Nachweise werden nicht weiter bearbeitet. Sollten uns Nachweise nicht vorliegen, gilt dies auch als Ablehnungsgrund!
Grund Benötigte Nachweise
Grund 1 – Behinderung/Krankheit Fachärztliches Attest mit Stempel und Kontaktinformation des Facharztes,
ggf. Behindertenausweis
Grund 2 – Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum, Abschlussarbeit) Zertifikat des SemTix-Büros mit Stempel und Unterschrift der jeweiligen Partnerhochschule
Nachweis: Zertifikat der Partnerhochschule herunterladen

Anmeldung und Bestätigung der HWR Berlin zur Studienabschlussarbeit und Nachweis der studienbedingten Abwesenheit
Nachweis: der studienbedingten Abwesenheit herunterladen

Pflichtpraktikumsvertrag versehen mit dem Stempel des Praxis-Büros der HWR Berlin,
Unterschrift der Firma und des Praktikanten,
ggf. Studienplan (FB2)
Grund 3 – Zweitimmatrikulation Immatrikulationsbescheinigung beider Hochschulen und Nachweis,
dass an beiden Hochschulen ein verpflichtendes Semesterticket besteht
Grund 4 – Immatrikulation/Exmatrikulation oder Urlaubssemester Immatrikulationsbescheinigung,
Exmatrikulationsbescheinigung,
Bescheinigung über Rücknahme der Immatrikulation oder
Beurlaubungsbescheid der Hochschule mit rückwirkendem Beginn

Antrag stellen

Du hast dir alles in Ruhe durchgelesen und kannst versichern, dass einer der 6 Befreiungsgründe in deinem Fall gegeben ist? Dann fülle nun den folgenden Antrag aus und schicke ihn unterschrieben zusammen mit deiner Immatrikulationsbescheinigung sowie den relevanten Nachweisen an semtix@asta-hwr.de

Ohne einen Nachweis der Immatrikulationsbescheinigung oder Beitragsquittung kann keine Rückerstattung des Semesterticketbeitrages erfolgen!
Hinweis: Anfragen bitte nur über die HWR-Mailadresse senden!

AStA der HWR Berlin

AStA der HWR Berlin
Badensche Str. 50-52
10825 Berlin

Vertreten durch den Vorstand:
Tim Protze, Miguel Góngora, Hanno Schulz, Max Rönicke, Inas Abbasi, Peter Schroeder
asta@asta-hwr.de
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