Wichtiger Hinweis: Wer ist nicht berechtigt?
Folgende Studierende sind gemäß Deutschlandsemesterticketvertrag nicht zum Erhalt des Tickets berechtigt:
- Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
- Studierende, die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)
- Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen, die so konzipiert sind, dass die Studierenden überwiegend erwerbstätig sind
- Studierende, die ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
- Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind