Semesterticket

Befreiung vom Semesterticket

Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden Befreiungsgründe möglich.
  1. Chronische Krankheit / Behinderung
  2. Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum, Abschlussarbeit), wenn sich der/die Studierende mindestens drei zusammenhängende Monate im Semester studienbedingt außerhalb des Geltungsbereichs aufhält
  3. Zweitimmatrikulation, wenn Studierende an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind, kann eine Hochschule eine Rückerstattung gewähren
  4. Immatrikulation, Exmatrikulation und Urlaubssemester, wenn Studierende
    • mehr als einen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert werden,
    • im laufenden Semester exmatrikuliert werden,
    • ihre Immatrikulation zurücknehmen,
    • rückwirkend beurlaubt werden oder
    • nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären

Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.

Wie viel vom gezahlten Semesterticketbeitrag erhalte ich zurück?

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden 6 Befreiungsgründe möglich.
Die Erstattung des Semesterticketbeitrags (aktuell 208,80 €) erfolgt:
  • komplett, wenn alle Nachweise vor dem Semesterbeginn eingereicht wurden.
  • anteilig, wenn die Nachweise verspätet, sprich erst im Verlauf des Semesters, eingereicht wurden (Abzug von 1/6 je Monat Verspätung).
Auflistung des Rückerstattungsbetrages nach dem Zeitpunkt der Einreichung aller notwendigen Nachweise (inkl. CampusCard-Aktualisierung):
Monat im Semester: vor Semesterbeginn 1. Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat 5. Monat 6. Monat
Erstattungsbetrag: 208,80€ (100%) 174€ 139,20€ 104,40€ 69,60€ 34,80€ 0€

Erforderliche Nachweise für die unterschiedlichen Befreiungsgründe

Die Nachweise sind zwingend erforderlich! Anträge ohne die komplett erforderlichen Nachweise werden nicht weiter bearbeitet. Sollten uns Nachweise nicht vorliegen, gilt dies auch als Ablehnungsgrund!
Grund Benötigte Nachweise
Grund 1 – Behinderung/ Krankheit – Fachärztliches Attest (mit Stempel und Kontaktdaten) bzw. Kopie des Behindertenausweises (sofern vorhanden)
Grund 2 - Auslandssemester – Bestätigung der Partnerhochschule (mit Stempel/Unterschrift)
Nachweis Zertifikat der Partnerhochschule

Grund 3 - Pflichtpraktikum – Pflichtpraktikumsvertrag mit Stempel des Praxisbüros (und Unterschriften)

Grund 4 – Auslandsaufenthalt im Rahmen der Abschlussarbeit – Nachweis der studienbedingten Abwesenheit mit der Bestätigung durch die HWR
Nachweis der Studienbedingten Abwesenheit

Grund 5 – Urlaubssemester – Genehmigung des Urlaubssemesters von der HWR Berlin
Grund 6 – Exmatrikulation – Exmatrikulationsbescheid
Grund 7 – Doppelte Immatrikulation – Immatrikulationsbescheinigungen beider Hochschulen

Antrag stellen

Du hast dir alles in Ruhe durchgelesen und kannst versichern, dass einer der sieben Befreiungsgründe in deinem Fall gegeben ist? Dann fülle nun den Antrag aus und schicke ihn unterschrieben zusammen mit deiner Immatrikulationsbescheinigung für das zu erstattende Semester sowie den relevanten Nachweisen an semtix@asta-hwr.de

Ohne die Immatrikulationsbescheinigung oder Beitragsquittung kann keine Rückerstattung des Semesterticketbeitrages erfolgen!
Hinweis: Anfragen bitte nur über die HWR-Mailadresse senden!

AStA der HWR Berlin

AStA der HWR Berlin
Badensche Str. 50-52
10825 Berlin

Vertreten durch den Vorstand:
Tim Protze, Miguel Góngora, Hanno Schulz, Inas Abbasi, Peter Schroeder
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