Sozialfonds
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Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de
Studierende, die nicht von der Beitragspflicht zum Semesterticket befreit sind und eine der folgenden 9 Härten vorweisen können, können eine Zuzahlung i. H. von bis zu 181,40€ zur Semestergebühr beantragen. Grundlage zur Berechnung des Anspruchs sind die vergangenen 6 Monate.
Antragsberechtigte Härten
- ein unentgeltliches oder gering vergütetes Praktikum mit mindestens 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche innerhalb der letzten sechs Monate
- ausländische Studierende, die von einer Einschränkung der Arbeitserlaubnis für nichtselbständige Tätigkeiten betroffen sind
- Kosten über 250€ für notwendige medizinische oder psychologische Versorgung innerhalb der letzten sechs Monate bis zum Zeitpunkt der Zahlungspflicht, die nicht durch eine Krankenversicherung getragen werden
- Schwangerschaft ab der 12. Woche
- das Zusammenleben mit mindestens einem minderjährigen Kind, wenn man allein für dessen Pflege und Erziehung sorgt oder die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt für mindestens ein minderjähriges Kind hat
- Studierende, die oder deren Kind(er) einen Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII haben
- wenn man alleine für die Pflege eines kranken, genesenden oder behinderten Menschen sorgt oder diesem Unterhalt leistet
- Eingliederungshilfe für Behinderte
- Differenz zwischen Einkommen und Bedarf, die den Bedarf mindestens in den ersten oder letzten drei Monaten des Berechnungszeitraumes um 35 % unterschreitet
In solchen absoluten Härtefällen können die Studierenden den folgenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben an semtix@asta-hwr.de schicken
Bitte beachtet, dass das Sozialbüro bis zum 6. Januar 2025 geschlossen ist. Wir wünschen euch schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Um mehr über das Sozialfondsprogramm zu erfahren, laden Sie bitte die offizielle Satzung des Sozialfonds herunter: