Finales Update zum Semesterticket im Wintersemester 2023/2024

Vielen Dank für die vielen Anfragen und Euer Interesse zum Semesterticket. Gerne möchten wir Euch auf den neuesten Stand bringen.

Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung, für Euch einen Semesterticketvertrag zum Wintersemester 2023/2024 auszuhandeln.
Der Vertrag beinhaltet den seit 2018 geltenden Semesterticketpreis i.H.v. 193,80 Euro. Dieser setzt sich aus 210,30 Euro Semesterticketpreis und 16,50 Euro Pro-Kopf- Zuschuss der Senatsverwaltungen für Verkehr und für Wissenschaft zusammen. Außerdem haben wir für Euch einen Vertrag unterzeichnet, wonach die Möglichkeit des Upgrades des Semestertickets auf ein Deutschlandticket in jedem Monat besteht. Mit diesem Vertrag entfällt für Euch die Pflicht zur Zahlung des vollen Preises beim Erwerb des Deutschlandtickets. Mit dieser Lösung eröffnen wir der studentischen Mobilität die Möglichkeit, flexibel und günstig innerhalb Deutschlands zu reisen. Darüber hinaus ist uns ein weiterer Erfolg gelungen. In alleiniger Verantwortung des Allgemeinen Studierendenausschusses unserer Hochschule ist es unserem AStA- Vorstand gelungen, die Preise zur Nutzung von E-Bikes bei der Nextbike GmbH auf 15 Euro Kosten für alle Berliner Studierenden ab sofort für ein freiverkäufliches Semesterabonnement zu reduzieren. Das Abonnement enthält unbegrenzte Freifahrten bis zu einer Länge von 30 Minuten.

Langfristig hat der Allgemeine Studierendenausschuss beschlossen, sich für ein freiverkäufliches Semesterticket für 19 Euro im Monat zu den Tarifbedingungen des Deutschlandstickets sowie der Möglichkeit des Upgrades zur Fahrradmitnahme für zzgl. 1 Euro im Monat einzusetzen.
Bei der Weiterentwicklung des Angebots von Nextbike prüfen wir derzeit die Rechtsgrundlage für ein Semesterticket für E-Bikes bei Nextbike für Gesamtkosten pro Semester i.H.v. 2,50 Euro.

Gerne möchten wir zusätzlich den juristischen Hintergrund sowie die haushalterischen Auswirkungen für unsere Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft durch den Abschluss eines Semesterticketvertrags für Euch noch einmal erläutern.

Hierzu ein kleines FAQ:

Warum haben wir im Sommersemester 2023 ganze 75 Euro weniger für das Semesterticket bezahlt?
Der günstigere Semesterticketpreis für das aktuell laufende Sommersemester setzt sich aus 210,30 Euro Semesterticketpreis, 16,50 Euro Pro-Kopf-Zuschuss der Senatsverwaltungen für Verkehr und für Wissenschaft und einem einmaligen Zuschuss i.H.v. 75 Euro pro Kopf zum Sommersemester 2023 zusammen. Dieser besondere Zuschuss ist das Verhandlungsergebnis einer sechsmonatigen Verhandlung unter Verhandlungsführung unseres AStA-Vorstandes.

Wieso werden uns bei den Semestergebühren zum Wintersemester 2023/2024 Kosten zum Semesterticket i.H.v. 200,80 Euro in Rechnung gestellt?
Es werden 200,80 Euro für das Semesterticket in Rechnung gestellt, da nach der gültigen Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule für das Wintersemester 2023/2024 Kosten für das Semesterticket i.H.v. 193,80 Euro, Kosten für den Sozialfonds der Studierendenschaft (für Zuschüsse zum Semesterticket bei sozialen Härtefällen) i.H.v. 1 Euro und Verwaltungskosten für potentielle Gerichtskosten oder Kosten für Strafzahlungen im Zusammenhang mit dem Semesterticket sowie den Betrieb des AStA-Sozialbüros (Semesterticketbüro, zuständig für Anträge auf Rückerstattung von Semesterticketgebühren und Anträge zum Sozialfonds) i.H.v. 6 Euro errechnet werden.

Wieso rechnet ihr bei den Verwaltungskosten mit Gerichtskosten und Kosten für Strafzahlungen im Zusammenhang mit dem Semesterticket?
Wir rechnen bei unseren Verwaltungskosten mit Gerichtskosten oder und Kosten für Strafzahlungen, da der Abschluss des Semesterticketvertrags für uns als Studierendenschaft mehrere juristische Risiken birgt.
Aufgrund der Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets, des 29-Euro-Berlintickets und des 9-Euro-Sozialtickets liegen mehrere verhältnismäßige Preisteuerungen vor, da für verschiedene gesellschaftliche Gruppen die Preise für günstige Mobilität gesenkt wurden und dies dazu führt, dass die Preise auch für Studierende gesenkt werden müssen, oder die Studierendenschaften der Hochschulen die verhältnismäßigen Preisteuerungen gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG billigen müssen. Andernfalls kann ein Semesterticketvertrag nicht in Kraft treten. Da wir für die Billigung der verhältnismäßigen Preisteuerungen gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG ein zustimmendes Votum in Form einer Urabstimmung mit strengen gesetzlichen Fristen hätten durchführen müssen, wäre der rechtzeitige Abschluss eines Semesterticketvertrags in Eurem Sinne nicht mehr möglich gewesen. Die Rechtsgrundlagen sehen neben den Fristen zur Durchführung von Urabstimmungen, die Teilnahme von mindestens 10% der HWR-Studierenden vor. Für die Durchführung einer Urabstimmung haben uns außerdem die notwendigen Daten über die politischen Richtlinien der Senatsverwaltung für Verkehr zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns gefehlt.
Wenn wir kein zustimmendes Votum von der Studierendenschaft im Sinne von § 18a Abs. 2 BerlHG zur Billigung der verhältnismäßigen Preisteuerungen einholen, besteht ein hohes Risiko, dass das Semesterticket vor Gericht gekippt wird, sofern ein*e Studierende*r unserer Hochschule klagt. In diesem Fall, müssten wir die Verwaltungskosten für Euch im Rahmen der Semestergebühren drastisch erhöhen, um die finanziellen Kosten einer Klage im Haushaltsplan der Studierendenschaft decken zu können.
Daher hat uns das Studierendenparlament beauftragt den Semesterticketvertrag für das Wintersemester 2023/2024 zum Zeitpunkt der Wiedereinführung des 29-Euro-Berlintickets zu kündigen. Dies erspart uns Gerichtskosten oder Kosten für Strafzahlungen und senkt erheblich das Risiko, dass bei einer Klage das HWR- Semesterticket zum Wintersemester 2023/2024 gekippt werden würde.
Für Studierende, die das 9-Euro-Sozialticket beziehen, schaffen wir als AStA zudem die Möglichkeit einen Zuschuss in Höhe der Differenz der Gesamtkosten zum Semesterticket (i.H.v. 200,80 Euro) und von 9 Euro (für das Sozialticket) im Monat oder 54 Euro im Semester zu schaffen, da wir Studierenden, die das 9-Euro- Sozialticket beziehen, nach geltenden juristischen Grundlagen nicht vom Semesterticket befreien können.
Hierzu hat der AStA-Vorstand bereits dem Studierendenparlament eine Beschlussvorlage zur Änderung der Sozialfonds-Satzung (Satzung nach § 18a Abs. 5 BerlHG) der Studierendenschaft der Hochschule vorgelegt. Sofern das Studierendenparlament der Satzungsänderung zustimmt und die Hochschulleitung die Satzung gemäß § 90 Abs. 1 BerlHG genehmigt, wird es Studierenden die ein 9- Euro-Sozialticket beziehen, möglich sein, einen Zuschuss aus dem Sozialfonds in Höhe von 146,80 Euro beim AStA-Sozialbüro (Semesterticketbüro) zu beantragen.

Wir hoffen diese Antworten helfen Euch weiter!

Für Rückfragen stehen wir gerne unter hopo@asta-hwr.de zur Verfügung.

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