Bekanntmachung der endgültigen Ergebnisse der Urabstimmungen

16.12.2023

zu folgenden Urabstimmungen:

Urabstimmung nach § 18a Abs. 2 BerlHG

Begehren: Die Studierendenschaft der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin möge beschließen, die (verhältnismäßige) Preisteuerung des Berliner Semestertickets zum 29-Euro-Ticket (AB) zu billigen und somit den Allgemeinen Studierendenausschuss mit dem Abschluss von Verträgen mit der Verkehrsbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) zur Fortsetzung des Semestertickets im Solidarmodell an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ab dem Sommersemester 2024 zu beauftragen. 

Wahlberechtigte 11424
abgegebene Stimmen
1985
davon gültige
1954
davon ungültige
31
Wahlbeteiligung
17.38%
dafür
1806
dagegen
141
Enthaltung
7

Bei der Urabstimmung über die Zukunft des Semestertickets stimmen 1806 Studierende (92,43%) für den Erhalt des Semestertickets, 141 Studierende (7,22%) dagegen. Dabei enthalten sich 7 Studierende (0,36%).

Dadurch, dass die Mehrheit der Teilnehmenden und zugleich mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten zustimmt, gilt die Urabstimmung gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG als rechtskräftig. Somit kann der Allgemeine Studierendenausschuss frei über die Modelle für ein Semesterticket ab dem Sommersemester 2024 entscheiden.


Urabstimmung nach § 10 Satzung der Studierendenschaft

Begehren: Die Studierendenschaft der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin möge beschließen, den Akademischen Senat und das Hochschulpräsidium zur Änderung der Grundordnung der Hochschule aufzufordern, um das Amt des*r studentischen Vizepräsidentin*en der Hochschule einzuführen. Dadurch sollen Entscheidungen im Hochschulpräsidium stets nach studentischer Beteiligung durch Einbezug des Allgemeinen Studierendenausschusses und durch Mitbestimmung eines*r vom Akademischen Senat gewählten Studierenden erfolgen.

Wahlberechtigte 11424
abgegebene Stimmen
1985
davon gültige
1974
davon ungültige
11
Wahlbeteiligung
17.36%
dafür
1852
dagegen
53
Enthaltung
69

Bei der Urabstimmung über die Aufforderung des Akademischen Senats und der Hochschule zur Änderung der Grundordnung zur Einrichtung der Position eines*r studentischen Vizepräsidenten*in stimmen 1852 Studierende (93,82%) dafür und 53 Studierende (2,68%) dagegen. Dabei enthalten sich 69 Studierende (3,50%).

Dadurch, dass die Mehrheit der Teilnehmenden und zugleich mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten zustimmt, gilt die Urabstimmung gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft als rechtskräftig.

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