16.12.2023

zu folgenden Urabstimmungen:

Urabstimmung nach § 18a Abs. 2 BerlHG

Begehren: Die Studierendenschaft der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin möge beschließen, die (verhältnismäßige) Preisteuerung des Berliner Semestertickets zum 29-Euro-Ticket (AB) zu billigen und somit den Allgemeinen Studierendenausschuss mit dem Abschluss von Verträgen mit der Verkehrsbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) zur Fortsetzung des Semestertickets im Solidarmodell an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ab dem Sommersemester 2024 zu beauftragen. 

Wahlberechtigte 11424
abgegebene Stimmen
1985
davon gültige
1954
davon ungültige
31
Wahlbeteiligung
17.38%
dafür
1806
dagegen
141
Enthaltung
7

Bei der Urabstimmung über die Zukunft des Semestertickets stimmen 1806 Studierende (92,43%) für den Erhalt des Semestertickets, 141 Studierende (7,22%) dagegen. Dabei enthalten sich 7 Studierende (0,36%).

Dadurch, dass die Mehrheit der Teilnehmenden und zugleich mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten zustimmt, gilt die Urabstimmung gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG als rechtskräftig. Somit kann der Allgemeine Studierendenausschuss frei über die Modelle für ein Semesterticket ab dem Sommersemester 2024 entscheiden.


Urabstimmung nach § 10 Satzung der Studierendenschaft

Begehren: Die Studierendenschaft der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin möge beschließen, den Akademischen Senat und das Hochschulpräsidium zur Änderung der Grundordnung der Hochschule aufzufordern, um das Amt des*r studentischen Vizepräsidentin*en der Hochschule einzuführen. Dadurch sollen Entscheidungen im Hochschulpräsidium stets nach studentischer Beteiligung durch Einbezug des Allgemeinen Studierendenausschusses und durch Mitbestimmung eines*r vom Akademischen Senat gewählten Studierenden erfolgen.

Wahlberechtigte 11424
abgegebene Stimmen
1985
davon gültige
1974
davon ungültige
11
Wahlbeteiligung
17.36%
dafür
1852
dagegen
53
Enthaltung
69

Bei der Urabstimmung über die Aufforderung des Akademischen Senats und der Hochschule zur Änderung der Grundordnung zur Einrichtung der Position eines*r studentischen Vizepräsidenten*in stimmen 1852 Studierende (93,82%) dafür und 53 Studierende (2,68%) dagegen. Dabei enthalten sich 69 Studierende (3,50%).

Dadurch, dass die Mehrheit der Teilnehmenden und zugleich mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten zustimmt, gilt die Urabstimmung gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft als rechtskräftig.

Vielen Dank für die vielen Anfragen und Euer Interesse zum Semesterticket. Gerne möchten wir Euch auf den neuesten Stand bringen.

Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung, für Euch einen Semesterticketvertrag zum Wintersemester 2023/2024 auszuhandeln.
Der Vertrag beinhaltet den seit 2018 geltenden Semesterticketpreis i.H.v. 193,80 Euro. Dieser setzt sich aus 210,30 Euro Semesterticketpreis und 16,50 Euro Pro-Kopf- Zuschuss der Senatsverwaltungen für Verkehr und für Wissenschaft zusammen. Außerdem haben wir für Euch einen Vertrag unterzeichnet, wonach die Möglichkeit des Upgrades des Semestertickets auf ein Deutschlandticket in jedem Monat besteht. Mit diesem Vertrag entfällt für Euch die Pflicht zur Zahlung des vollen Preises beim Erwerb des Deutschlandtickets. Mit dieser Lösung eröffnen wir der studentischen Mobilität die Möglichkeit, flexibel und günstig innerhalb Deutschlands zu reisen. Darüber hinaus ist uns ein weiterer Erfolg gelungen. In alleiniger Verantwortung des Allgemeinen Studierendenausschusses unserer Hochschule ist es unserem AStA- Vorstand gelungen, die Preise zur Nutzung von E-Bikes bei der Nextbike GmbH auf 15 Euro Kosten für alle Berliner Studierenden ab sofort für ein freiverkäufliches Semesterabonnement zu reduzieren. Das Abonnement enthält unbegrenzte Freifahrten bis zu einer Länge von 30 Minuten.

Langfristig hat der Allgemeine Studierendenausschuss beschlossen, sich für ein freiverkäufliches Semesterticket für 19 Euro im Monat zu den Tarifbedingungen des Deutschlandstickets sowie der Möglichkeit des Upgrades zur Fahrradmitnahme für zzgl. 1 Euro im Monat einzusetzen.
Bei der Weiterentwicklung des Angebots von Nextbike prüfen wir derzeit die Rechtsgrundlage für ein Semesterticket für E-Bikes bei Nextbike für Gesamtkosten pro Semester i.H.v. 2,50 Euro.

Gerne möchten wir zusätzlich den juristischen Hintergrund sowie die haushalterischen Auswirkungen für unsere Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft durch den Abschluss eines Semesterticketvertrags für Euch noch einmal erläutern.

Hierzu ein kleines FAQ:

Warum haben wir im Sommersemester 2023 ganze 75 Euro weniger für das Semesterticket bezahlt?
Der günstigere Semesterticketpreis für das aktuell laufende Sommersemester setzt sich aus 210,30 Euro Semesterticketpreis, 16,50 Euro Pro-Kopf-Zuschuss der Senatsverwaltungen für Verkehr und für Wissenschaft und einem einmaligen Zuschuss i.H.v. 75 Euro pro Kopf zum Sommersemester 2023 zusammen. Dieser besondere Zuschuss ist das Verhandlungsergebnis einer sechsmonatigen Verhandlung unter Verhandlungsführung unseres AStA-Vorstandes.

Wieso werden uns bei den Semestergebühren zum Wintersemester 2023/2024 Kosten zum Semesterticket i.H.v. 200,80 Euro in Rechnung gestellt?
Es werden 200,80 Euro für das Semesterticket in Rechnung gestellt, da nach der gültigen Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule für das Wintersemester 2023/2024 Kosten für das Semesterticket i.H.v. 193,80 Euro, Kosten für den Sozialfonds der Studierendenschaft (für Zuschüsse zum Semesterticket bei sozialen Härtefällen) i.H.v. 1 Euro und Verwaltungskosten für potentielle Gerichtskosten oder Kosten für Strafzahlungen im Zusammenhang mit dem Semesterticket sowie den Betrieb des AStA-Sozialbüros (Semesterticketbüro, zuständig für Anträge auf Rückerstattung von Semesterticketgebühren und Anträge zum Sozialfonds) i.H.v. 6 Euro errechnet werden.

Wieso rechnet ihr bei den Verwaltungskosten mit Gerichtskosten und Kosten für Strafzahlungen im Zusammenhang mit dem Semesterticket?
Wir rechnen bei unseren Verwaltungskosten mit Gerichtskosten oder und Kosten für Strafzahlungen, da der Abschluss des Semesterticketvertrags für uns als Studierendenschaft mehrere juristische Risiken birgt.
Aufgrund der Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets, des 29-Euro-Berlintickets und des 9-Euro-Sozialtickets liegen mehrere verhältnismäßige Preisteuerungen vor, da für verschiedene gesellschaftliche Gruppen die Preise für günstige Mobilität gesenkt wurden und dies dazu führt, dass die Preise auch für Studierende gesenkt werden müssen, oder die Studierendenschaften der Hochschulen die verhältnismäßigen Preisteuerungen gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG billigen müssen. Andernfalls kann ein Semesterticketvertrag nicht in Kraft treten. Da wir für die Billigung der verhältnismäßigen Preisteuerungen gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG ein zustimmendes Votum in Form einer Urabstimmung mit strengen gesetzlichen Fristen hätten durchführen müssen, wäre der rechtzeitige Abschluss eines Semesterticketvertrags in Eurem Sinne nicht mehr möglich gewesen. Die Rechtsgrundlagen sehen neben den Fristen zur Durchführung von Urabstimmungen, die Teilnahme von mindestens 10% der HWR-Studierenden vor. Für die Durchführung einer Urabstimmung haben uns außerdem die notwendigen Daten über die politischen Richtlinien der Senatsverwaltung für Verkehr zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns gefehlt.
Wenn wir kein zustimmendes Votum von der Studierendenschaft im Sinne von § 18a Abs. 2 BerlHG zur Billigung der verhältnismäßigen Preisteuerungen einholen, besteht ein hohes Risiko, dass das Semesterticket vor Gericht gekippt wird, sofern ein*e Studierende*r unserer Hochschule klagt. In diesem Fall, müssten wir die Verwaltungskosten für Euch im Rahmen der Semestergebühren drastisch erhöhen, um die finanziellen Kosten einer Klage im Haushaltsplan der Studierendenschaft decken zu können.
Daher hat uns das Studierendenparlament beauftragt den Semesterticketvertrag für das Wintersemester 2023/2024 zum Zeitpunkt der Wiedereinführung des 29-Euro-Berlintickets zu kündigen. Dies erspart uns Gerichtskosten oder Kosten für Strafzahlungen und senkt erheblich das Risiko, dass bei einer Klage das HWR- Semesterticket zum Wintersemester 2023/2024 gekippt werden würde.
Für Studierende, die das 9-Euro-Sozialticket beziehen, schaffen wir als AStA zudem die Möglichkeit einen Zuschuss in Höhe der Differenz der Gesamtkosten zum Semesterticket (i.H.v. 200,80 Euro) und von 9 Euro (für das Sozialticket) im Monat oder 54 Euro im Semester zu schaffen, da wir Studierenden, die das 9-Euro- Sozialticket beziehen, nach geltenden juristischen Grundlagen nicht vom Semesterticket befreien können.
Hierzu hat der AStA-Vorstand bereits dem Studierendenparlament eine Beschlussvorlage zur Änderung der Sozialfonds-Satzung (Satzung nach § 18a Abs. 5 BerlHG) der Studierendenschaft der Hochschule vorgelegt. Sofern das Studierendenparlament der Satzungsänderung zustimmt und die Hochschulleitung die Satzung gemäß § 90 Abs. 1 BerlHG genehmigt, wird es Studierenden die ein 9- Euro-Sozialticket beziehen, möglich sein, einen Zuschuss aus dem Sozialfonds in Höhe von 146,80 Euro beim AStA-Sozialbüro (Semesterticketbüro) zu beantragen.

Wir hoffen diese Antworten helfen Euch weiter!

Für Rückfragen stehen wir gerne unter hopo@asta-hwr.de zur Verfügung.

Wir sind jetzt auch über WhatsApp mit Euch verbunden und bringen so die neuesten Informationen und aktuellen Themen direkt aufs Smartphone!

Dieser Kanal wird lediglich zum Output dienen, um uns zu kontaktieren nutzt bitte die zentrale Telefonnummer oder Mailadresse.

Liebe Mitstudierende,

in unserem letzten Newsletter zum 9-Euro-Ticket haben wir euch mitgeteilt, dass wir euch im Hinblick auf die Frage der Rückerstattung der Semesterticketgebühren auf dem Laufenden halten werden. Der AStA der HWR Berlin hat sich nun positioniert und in einer Pressemitteilung Forderungen an die Bundesregierung sowie an die Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz aufgestellt.

Die Pressemitteilung wurde heute veröffentlicht und kann hier eingesehen werden:

Auch in Zukunft möchten wir uns darum kümmern, eure Interessen zu vertreten.

Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an uns wenden.

Liebe Grüße


Euer AStA

Zusammen mit den Spitzenorganisationen der deutschen Wissenschaft verurteilt die HWR Berlin den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Unsere tief empfundene Solidarität gilt der ukrainischen Bevölkerung und ganz besonders unseren Partneruniversitäten Yaroslav Mudryi National Law University in Charkiw, Taras Shevchenko National University of Kyiv und Odessa National Polytechnic University.

Daneben kommt es ganz besonders auf „grass roots“-Initiativen der Hochschulangehörigen an. Mehrere von Ihnen haben schon weitere gute Ideen entwickelt, wie sie Hilfe anbieten könnten. Solche Initiativen aller Hochschulangehörigen sind hoch willkommen. Wir stellen ab sofort eine Koordinierungsstelle für diese Initiativen zur Verfügung, die dankenswerterweise von Frau Prieb betreut wird. Dafür haben wir eine zentrale Funktionsadresse eingerichtet: ukraine@hwr-berlin.de. Bitte melden Sie sich dort mit Ihren Ideen. 

Darüber hinaus hat unser Zentralreferat Hochschulkommunikation unter https://www.hwr-berlin.de/ukraine/ eine Website eingerichtet, bei der wir alle für die Hochschule relevanten Informationen zur Unterstützung der Ukraine bündeln wollen. Dort haben wir auch ein Formular zur Meldung von Initiativen, Aktionen und Organisationen eingebunden.

Während wir unsere offiziellen Kooperationen mit russischen Partneruniversitäten derzeit im Einklang mit dem europäischen Sanktionsregime gegen Russland ruhen lassen, werden wir aber auch mit unseren russischen Kolleginnen und Kollegen die seit vielen Jahren bestehenden freundschaftlichen wissenschaftlichen Kontakte weiter pflegen. Ich habe in den letzten Tagen aus erster Hand erfahren dürfen, dass die russische Wissenschafts-Community zu großen Teilen diesen Krieg verurteilt und sich für das unverantwortliche Verhalten ihrer Regierung, so die Wortwahl, schämt. Der DAAD wird Mobilitäten russischer Studierender sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Deutschland bis auf Weiteres weiterhin fördern. Mobilitäten nach Russland sind ab sofort ausgesetzt. Antrags- und Auswahlverfahren für neue Fördervorhaben mit russischen Hochschulen sind ebenfalls ausgesetzt. Das betrifft auch die HWR Berlin mit einem bereits beantragten Erasmus+ Projekt.

Der DAAD arbeitet derzeit mit der Bundesregierung an einem neuen umfangreichen Unterstützungsprogramm für die Hochschulen, das angesichts einer möglicherweise länger andauernden Kriegssituation und der erwarteten Flüchtlingsströme langfristig angelegt seien muss. Darüber werden wir Sie informieren.

Liebe Hochschulangehörige, das Europa, in dem wir leben, hat sich in den letzten Tagen fundamental verändert. Lassen Sie uns alle gemeinsam hoffen, dass die sinnlose Gewalt dieses Krieges und das Leid der Menschen in der Ukraine bald ein Ende haben mögen.

Auch der Asta verurteilt den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine auf das Schärfste.

Wir möchten gerne mit allen Studierenden der HWR gemeinsam die ukrainische Bevölkerung unterstützen. Dafür haben wir die E-Mailadresse support.ukraine@asta-hwr.de eingerichtet, um die verschiedenen Aktionen zu koordinieren.

In den nächsten Tagen werden konkrete Informationen zu den Aktionen kommen.

Falls ihr mit MS Word, PowerPoint, Excel oder OneNote arbeiten müsst, aber keinen eigenen Microsoft-Account habt oder MS Office nicht installieren könnt oder wollt, könnt ihr online mit eurem HWR-Account arbeiten.

  1. Geht auf https://hwrberlinde-my.sharepoint.com
  2. Meldet euch mit der E-Mail: HWR_NUTZERNAME@hwr-berlin.de an. (Bei den meisten ist das s_nachnameYY@hwr-berlin.de).
    Nutzt auch @hwr-berlin.de, falls eure E-Mail eigentlich @stud.hwr-berlin.de ist.
  3. Das Passwort ist euer HWR-Passwort.

Nun könnt ihr auf OneDrive Dokumente hochladen, erstellen und mit MS Office online bearbeiten.

Anfang Juni trat das Landesantidiskriminierungsgesetz in Kraft und damit ist Berlin die erste Landesregierung in Deutschland, die explizit den Schutz gegenüber folgenden Diskriminierungen von Schulen, Verwaltungen oder der Polizei vorsieht:

  • aufgrund des Geschlechts
  • der ethnischen Herkunft
  • einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung
  • der Religion und Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • einer chronischen Erkrankung
  • des Lebensalters
  • der Sprache
  • der sexuellen und geschlechtlichen Identität
  • des sozialen Status

Damit einher geht die Beweislastumkehr gegen die angeklagten Behörden, die damit in die Pflicht genommen werden sich rechtfertigen zu müssen. Außerdem wird eine Ombudsstelle eingerichtet, die Beratung und Beistand für diskriminierte Personen anbieten soll.
Auf der offiziellen Seite findet ihr mehr Informationen. Bitte teilt das, damit betroffene Personen ermutigt werden, davon Gebrauch zu machen. https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/

Wenn man die Nachrichten der letzten Monate in wenigen Sätzen zusammenfassen würde, dann sähe das ungefähr so aus: Während das Ausmaß des Klimawandels immer weiter in das Bewusstsein unserer Gesellschaft drängt, brennt der Regenwald und die Ozeane versinken im Plastik. Rechtsradikale verbreiten Todeslisten, ohne dass das den Umfragewerte der AfD schadet. Im Gegenteil, bei den vergangenen Landtagswahlen wurden Rekordergebnisse erzielt. Ebenso steigt die soziale Ungleichheit und die Miet-preise. Investitionen stocken, da der Staat dank Schuldenbremse an der kurzen Leine gehalten wird, während Facebook, Amazon und Co. kaum Steuern auf ihre Milliardengewinne zahlen. Wenn Jan Hofer diese Zeilen in bester 20uhr-Manier herunterbeten würde, wären wir wahrscheinlich noch nicht einmal verwundert. Zu alltäglich sind die Hiobsbotschaften mittlerweile geworden. Zu wenig Antworten auf zu viele drängende Fragen. Die unsichtbare Hand soll auf eigene Faust ihr selbstverursachtes Chaos beseitigen und ein Großteil der Politik steht ohnmächtig daneben. Das Ergebnis ist eine Marktwirtschaft, die schon lange keinen Wohlstand mehr für Alle schafft und den globalen Herausforderungen eben so wenig gewachsen scheint.

Wir sollten daher nicht einfach weiterzusehen und schweigen. Wir müssen uns klar machen, dass gesellschaftliche Strukturen nicht alternativlos sind. Wenn wir uns engagieren und organisieren, können wir etwas verändern. Denn wir sind viele, wir sind mehr! Das haben nicht zuletzt Bewegungen wie Fridays4Future, Unteilbar oder Ende Gelände bewiesen und darauf gilt es aufzubauen. 250.000 Besucher bei der Unteilbar Demo werden nicht von heute auf morgen ihre Meinung ändern und die Fridays4Future Bewegung hat, selbst wenn der Hype in ein paar Monaten wieder abklingen sollte, bereits jetzt eine ganze Generation geprägt, die mit unserer momentanen Lebensweise nicht einverstanden ist.

Die Welt befindet sich an einem Wendepunkt, wohin die Reise geht entscheidet ihr. Also setzt euch für die Themen, die euch am Herzen liegen ein!

Empört euch! Engagiert euch! Vernetzt euch!

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