Antidiskriminierungsgesetz (LADG)

Anfang Juni trat das Landesantidiskriminierungsgesetz in Kraft und damit ist Berlin die erste Landesregierung in Deutschland, die explizit den Schutz gegenüber folgenden Diskriminierungen von Schulen, Verwaltungen oder der Polizei vorsieht:

  • aufgrund des Geschlechts
  • der ethnischen Herkunft
  • einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung
  • der Religion und Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • einer chronischen Erkrankung
  • des Lebensalters
  • der Sprache
  • der sexuellen und geschlechtlichen Identität
  • des sozialen Status

Damit einher geht die Beweislastumkehr gegen die angeklagten Behörden, die damit in die Pflicht genommen werden sich rechtfertigen zu müssen. Außerdem wird eine Ombudsstelle eingerichtet, die Beratung und Beistand für diskriminierte Personen anbieten soll.
Auf der offiziellen Seite findet ihr mehr Informationen. Bitte teilt das, damit betroffene Personen ermutigt werden, davon Gebrauch zu machen. https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/

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